Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen innerhalb Europas. Obwohl es sich um eine europäische Verordnung handelt, betreffen die Bestimmungen der DSGVO Unternehmen weltweit, die in der EU geschäftlich tätig sind oder Daten zum Verhalten von EU-Bürgern erfassen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres weltweiten Umsatzes. Dabei wird die jeweils höhere Summe veranschlagt. Im folgenden Video erfahren Sie mehr:
Tealium unterstützt Unternehmen bei der DSGVO, indem es Data-Governance-Tools bereitstellt, die Einblick in die Erfassung und Verwendung von Kundendaten geben, und Tools bereitstellt, mit denen Verbraucher ihre Datenpräferenzen verwalten können. In Kombination mit der Auflösung der Kundenidentität über Kanäle und Geräte hinweg und einer einzigen Sicht auf den Kunden ermöglichen diese Data-Governance-Tools Unternehmen eine bessere Anzeige und Verwaltung der Datennutzung, um die Leistung zu verbessern und das Risiko zu verringern.
In den Nachrichten:
Digiday: „Nur die Durchsetzung wird Veränderungen bringen“: Ad Tech reagiert auf die DSGVO-Warnung des Regulators
Law.com: Rechts- und IT-Abteilungen schließen sich für Datenschutzverfahren von CCPA (California Consumer Privacy Act) und DSGVO zusammen
TechCrunch: DSGVO-Adtech-Beschwerden häufen sich in Europa
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Reihe zu den Auswirkungen der DGSVO 2018
Ermittlung der Auswirkungen auf Vermarkter und den Moment der Wahrheit des Verbrauchers
Artikel
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Whitepaper: Data Governance – Wie gut schützen Sie Ihre Daten?
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Videos
Sehen Sie sich diese Videos an, um die Datenschutzlandschaft zu verstehen:
On-Demand Webinar: DSGVO: Taktische Schritte zur Gewährleistung der Einhaltung
On-Demand Webinar: Ein nicht so ganz normales Webinar zur DSGVO: Plan Ihrer Organisation erstellen
Ressourcen
Hilfreiche Ressourcen für Datenschutzbildung und -planung:
Infographic: Datenschutz-Infografik der Europäischen Kommission
Tealium verfügt über zahlreiche Funktionen zur Unterstützung der Datenverwaltung, um DSGVO- und andere Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
Tealium Customer Data Hub beinhaltet:
Darüber hinaus steht das Data-Governance-Paket von Tealium Unternehmen zur Verfügung, die ein höheres Maß an Unterstützung wünschen.
Tealium Data-Governance-Paket-Add-Ons:
Die DSGVO ist eine weitere Erinnerung daran, wie Vermarkter und Unternehmen insgesamt ihre Verwaltung sensibler Kundendaten verbessern müssen. Während die Marktführer als strategische Initiative zur Verbesserung der Relevanz und Aktualität des Marketings einen einheitlichen Ansatz für die Datenverwaltung gewählt haben, steckt die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in der Verwaltung von Daten in Abteilungs- oder Technologiesilos, die Risiken und ungleiche Erfahrungen verursachen. Ironischerweise könnte diese neue Regelung nur das überzeugende Ereignis sein, das die Vermarkter dazu bringt, wirklich datengetrieben zu werden und gleichzeitig Datensicherheitsmaßnahmen und eine erhöhte Marketingeffektivität zu ermöglichen.
Angesichts unserer einzigartigen Position in der Daten-Supply-Chain stärkt die Tatsache, dass Tealium ein vertrauenswürdiger Partner ist, das Vertrauen in die Fähigkeit Ihres Unternehmens, Daten angemessen und legal zu verwalten, und verringert gleichzeitig Ihre Abhängigkeit von Ihren Anbietern für digitales Marketing und Analyse, um Datenschutzstandards einzuhalten. Lesen Sie unser Data-Governance-Whitepaper, um mehr zu erfahren.
Zusätzlich zu den empfohlenen Schritten zur Erstellung Ihrer Data-Governance-Strategie sind hier 12 wichtige Fakten und Schritte aufgeführt, die Sie zur Vorbereitung auf die DSGVO ausführen sollten:
1. „Personenbezogene Daten“ werden weiter gefasst – Die Definition personenbezogener Daten wird um genetische, wirtschaftliche oder soziale Identitätsdaten erweitert.
2. Compliance-Anforderungen für Unternehmen außerhalb der EU – Jedes Unternehmen, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat, muss die Bestimmungen einhalten, wenn es sich um personenbezogene Daten eines EU-Bürgers handelt.
3. Neuer besonderer Schutz für Kinderdaten – Die Einwilligung der Eltern ist erforderlich, daher müssen Unternehmen Verfahren implementieren, um die Einwilligung zu erhalten.
4. Gültige Zustimmung erhalten – Die Zustimmung muss einfach und klar sein. Schweigen oder Untätigkeit begründen keine Zustimmung.
5. Anforderungen für die Benachrichtigung bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen – Alle Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen, die potenzielle Personenschäden verursachen, müssen den Aufsichtsbehörden und der betreffenden Person gemeldet werden.
6. Das Recht auf Vergessenheit und Zugangsanträge – Unternehmen müssen Einzelpersonen Zugang zu den erhobenen Daten gewähren und verlangen, dass betroffene Personen das Recht auf Vergessenheit haben.
7. Obligatorische Folgenabschätzung für Datenschutzrisiken (PIA) – Unter bestimmten Bedingungen ist eine PIA in Situationen mit hohem Risiko obligatorisch.
8. Privacy by Design (integrierter Datenschutz) – Der Datenschutz in einem Service oder Produkt muss aus der Produktkonzeption hervorgehen und sollte nur so wenige personenbezogene Daten wie möglich erfassen.
9. Vertragliche Anforderungen – Der Datenschutz muss eindeutig dokumentiert werden. Dies kann sich auf Vertragsverhandlungen aus Risiko- und Sicherheitsgründen auswirken.
10. Internationale Bedenken hinsichtlich der Datenübertragung – Die Verordnung gilt auch für Datenverarbeiter. Daher besteht die Gefahr, dass Daten in Länder außerhalb der EU übertragen werden.
11. Datenübertragbarkeit – Unternehmen müssen den Betroffenen die erfassten Daten elektronisch und in einem allgemein verwendeten Format zur Verfügung stellen.
12. Einführung des Datenschutzbeauftragten (DSB oder Englisch: Data Protection Officer, DPO) – Einige Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten einstellen oder beauftragen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen.
die DSGVO nicht einhalten müssen?
Nein. Für alle Unternehmen, die mit den Daten von EU-Bürgern unabhängig von ihrem Standort arbeiten, werden Zwangs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Umsatzes erhoben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Es wurde spekuliert, dass Großbritannien nach dem Brexit ähnliche Vorschriften einführen wird.
Die Lösungsberater von Tealium sind kompetent und helfen Ihnen bei der Strategieplanung Ihres Data-Governance-Plans, um Sie auf die DSGVO vorzubereiten.